Verwendung der Gebühreneinnahmen
Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, die erzielten Gebühreneinnahmen vollständig für ihre Aufgaben in Studium und Lehre einzusetzen. Grundsätzliche Ziele sind dabei: Bessere Betreuung und Ausstattung sowie umfangreicherer Service für Studierende an Hamburger Hochschulen. So können aus Studiengebühreneinnahmen beispielsweise mehr Lehrkräfte eingestellt, zusätzliche Tutorien eingerichtet oder eine bessere EDV- oder Bibliotheksausstattung finanziert werden. Damit sollen Serviceleistungen grundlegend ausgebaut und die Studienzeiten verkürzt werden können.
Die Hochschulen sollen die angemessene Beteiligung der Studierenden bei der Vergabe dieser Beträge und die Information über deren Verwendung gewährleisten. Außerdem müssen die Hochschulen über die Höhe der Einnahmen und ihre Verwendung öffentlich Auskunft geben.
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