Finanzierung der Studiengebühren: Das Hamburger Studiendarlehen entfällt nach dem Beschluss der Bürgerschaft vom 17. September 2008
Bitte beachten Sie:
Da nach dem Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom 17. September 2008 der bisher im Hamburgischen Hochschulgesetz verankerte Anspruch auf Darlehensgewährung entfallen wird, wird das Angebot des bisherigen Hamburger Studiendarlehens auslaufen!
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann ab dem kommenden Wintersemester 2008/2009 weder Neuverträge abschließen noch weitere Auszahlungen auf das Hamburger Studiendarlehen leisten.
Die Abwicklung des Hamburger Studiendarlehens wird für die bisherigen Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer selbstverständlich im Rahmen der vereinbarten Bedingungen erfolgen.
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(Änderungsdatum: 22.10.08)

